Meine Hebammenleistungen, die ich erbringe.
Diese bestehen insbesondere in der Beratung, Hilfeleistungen bei Schwangerschaftsbeschwerden, Dopton-Überwachungen,
Geburtsvorbereitungskurse, Wochenbettbetreuung und Beratung während der Stillzeit.
Folgende Leistungen werden nicht von der gesetzlichen Krankenkasse getragen und bedrüfen einer gesonderten Vereinbarung.
Wahlleistungen sind: Teilnahme des Partners an Kursen, Yogakurs, Akupunktur, Laserbehandlung und Tapebehandlung
Versäumte Kursstunden in einem fortlaufenden Kurs müssen selbst getragen werden.
Ebenfalls nicht umfasst sind Krankentransporte, ärztliche Leistungen sowie die Leistungen anderer Berufsgruppen.
Kostenübernahme: Leistungen, die auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe
nach § 134a SGB V erfolgen, werden von der Hebamme direkt mit meiner gesetzlichen Krankenkasse
abgerechnet. Für Anzahl oder Umfang der erstattungsfähigen Leistungen gelten Höchstgrenzen, über deren
Erreichen die Hebamme mich rechtzeitig aufklären wird.
Eigenanteil: - Falls keine gültige Mitgliedschaft der u. g. Krankenkasse festgestellt werden kann.
- Vereinbarte Termine, die von mir nicht eingehalten wurden und nicht spätestens 24 Stunden vor dem Termin
abgesagt wurden.
- Falls Leistungen bei mehreren Hebammen in Anspruch genommen werden und dadurch die
erstattungsfähigen Kontingente überschritten werden. Um dies zu vermeiden, werde ich die Hebamme über
alle Leistungen informieren, die ich bei einer Kollegin auf Kassenkosten in Anspruch nehme bzw. in Anspruch
genommen habe.
- Falls meine Krankenkasse die Bezahlung der in meinem Fall umfangreichen Wegegelder ablehnen sollte.