Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Der Sächsische Datenschutzbeauftragte
Devrientstraße 5, 01067 Dresden
Telefon: 03 51/85471 101, Telefax: 03 51/85471 109
E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de, Website: http://www.datenschutz.sachsen.de
Meine Hebammenleistungen, die ich erbringe.
Diese bestehen insbesondere in der Beratung, Hilfeleistungen bei Schwangerschaftsbeschwerden, Dopton-Überwachungen,
Geburtsvorbereitungskurse, Wochenbettbetreuung und Beratung während der Stillzeit.
Folgende Leistungen werden nicht von der gesetzlichen Krankenkasse getragen und bedrüfen einer gesonderten Vereinbarung.
Wahlleistungen sind: Teilnahme des Partners an Kursen, Yogakurs, Akupunktur, Laserbehandlung und Tapebehandlung
Versäumte Kursstunden in einem fortlaufenden Kurs müssen selbst getragen werden.
Ebenfalls nicht umfasst sind Krankentransporte, ärztliche Leistungen sowie die Leistungen anderer Berufsgruppen.
Kostenübernahme: Leistungen, die auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe
nach § 134a SGB V erfolgen, werden von der Hebamme direkt mit meiner gesetzlichen Krankenkasse
abgerechnet. Für Anzahl oder Umfang der erstattungsfähigen Leistungen gelten Höchstgrenzen, über deren
Erreichen die Hebamme mich rechtzeitig aufklären wird.
Eigenanteil: - Falls keine gültige Mitgliedschaft der u. g. Krankenkasse festgestellt werden kann.
- Vereinbarte Termine, die von mir nicht eingehalten wurden und nicht spätestens 24 Stunden vor dem Termin
abgesagt wurden.
- Falls Leistungen bei mehreren Hebammen in Anspruch genommen werden und dadurch die
erstattungsfähigen Kontingente überschritten werden. Um dies zu vermeiden, werde ich die Hebamme über
alle Leistungen informieren, die ich bei einer Kollegin auf Kassenkosten in Anspruch nehme bzw. in Anspruch
genommen habe.
- Falls meine Krankenkasse die Bezahlung der in meinem Fall umfangreichen Wegegelder ablehnen sollte.
Consumers are entitled to a right of withdrawal under the following conditions: A consumer is any natural person who concludes a legal transaction for purposes that cannot be predominantly attributed to either their commercial or independent professional activity. The midwife/midwifery practice points out the following to the participant: You have the right to cancel this contract within 14 days without giving reasons. The cancellation period is 14 days from the day the contract is concluded. In order to exercise your right of withdrawal, you must inform the midwife of your decision to withdraw from this contract by means of a clear statement (e.g. a letter sent by post or by email). In order to meet the cancellation period, it is sufficient that you send the notification of your exercise of the right of cancellation before the cancellation period expires.
Consequences of revocation
The midwife/midwifery practice must repay all payments received from the participant immediately, but at the latest within 14 days from the day on which notification of the revocation was received. If the participant has requested that the service begin during the cancellation period, she must pay the midwifery practice an appropriate amount that corresponds to the proportion of the service used up to that point.